Fußpflege bei Rheuma: Was viele nicht wissen – und seit 2020 möglich ist
Wer an Rheuma leidet, kennt das gut: Die Füße schmerzen, die Gelenke sind steif, und selbst das Schneiden der Nägel wird zur Qual. Was viele Betroffene aber nicht wissen: Seit Juli 2020 können bestimmte Rheumapatienten professionelle Fußpflege beim Podologen auf Kassenrezept erhalten.

Das ist eine wichtige Neuerung – und eine, über die leider kaum jemand aktiv informiert wird. In diesem Ratgeber erklären wir, was Rheuma mit den Füßen macht, warum professionelle Fußpflege so wichtig ist und wie die Verordnung konkret funktioniert.
Was Rheuma mit den Füßen macht
Rheuma ist nicht eine einzelne Krankheit, sondern ein Sammelbegriff für über 100 Erkrankungen des Bewegungsapparats und des Immunsystems. Besonders bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen wie der rheumatoiden Arthritis, dem Lupus erythematodes oder der Psoriasis-Arthritis sind die Füße häufig stark betroffen.
Typische Veränderungen am Fuß bei Rheuma:
- Deformierungen – Gelenke verändern ihre Form, Zehen stellen sich fehl (z. B. Hammerzehe, Hallux valgus). Das führt zu unnatürlichen Druckpunkten und Hornhautbildung.
- Empfindungsstörungen – Durch Entzündungen oder Nervenschädigungen (Neuropathie) spüren Betroffene Druckstellen und kleine Verletzungen oft nicht mehr richtig.
- Durchblutungsstörungen – Viele Rheumamedikamente und die Erkrankung selbst können die Durchblutung der Füße beeinträchtigen, was die Wundheilung verlangsamt.
- Trockene, empfindliche Haut – Kortison-Dauertherapie, die bei vielen Rheumapatienten nötig ist, macht die Haut dünner und anfälliger für Risse und Verletzungen.
- Eingeschränkte Beweglichkeit – Viele Patienten können ihre eigenen Füße weder gut erreichen noch vernünftig pflegen.
Das Tückische: Wer durch Neuropathie weniger fühlt, bemerkt kleine Wunden oder Druckstellen oft zu spät. Was bei gesunden Menschen ein kleines Hühnerauge bleibt, kann sich bei Rheumapatienten zu einer ernsteren Entzündung entwickeln.
Die Neuigkeit seit 2020: Podologie auf Rezept für Rheumapatienten
Lange war podologische Behandlung auf Kassenrezept fast ausschließlich Diabetikern vorbehalten. Das hat sich geändert: Seit dem 1. Juli 2020 gilt die erweiterte Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Seitdem können auch Patienten mit anderen Grunderkrankungen eine Verordnung erhalten – wenn ihre Fußschädigungen mit dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind. Konkret bedeutet das: nachweisliche Gefühlsstörungen (Neuropathie) an den Füßen, mit oder ohne Durchblutungsstörungen.
Für Rheumapatienten trifft das besonders auf folgende Erkrankungen zu:
- Rheumatoide Arthritis mit Nervenbeteiligung am Fuß
- Systemischer Lupus erythematodes (SLE)
- Sklerodermie
- Sjögren-Syndrom
- Weitere systemische Autoimmunerkrankungen mit Fußbeteiligung
Wichtig: Nicht jeder Rheumapatient hat automatisch Anspruch auf die Kassenleistung. Der Arzt – also Hausarzt oder Rheumatologe – muss prüfen und dokumentieren, ob eine vergleichbare Gefährdung wie beim diabetischen Fuß vorliegt. Der Schlüssel ist der Nachweis einer Neuropathie oder Angiopathie ohne offenen Hautdefekt (Wagner-Stadium 0).
Wie läuft die Verordnung ab?
Der Weg zur Kassenleistung ist unkompliziert, wenn man weiß, wie er geht:
- Gespräch beim Arzt: Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder Rheumatologen aktiv auf die Möglichkeit einer podologischen Verordnung an. Viele Ärzte sind sich der Neuregelung bewusst – aber nicht alle weisen von sich aus darauf hin. Sagen Sie: „Ich habe gehört, dass ich seit 2020 Podologie auf Rezept bekommen kann – komme ich dafür infrage?"
- Befunderhebung: Der Arzt prüft, ob Gefühlsstörungen oder Durchblutungsprobleme am Fuß vorliegen und dokumentiert dies.
- Verordnung ausstellen: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt der Arzt eine Heilmittelverordnung (Formular Muster 13) aus. Die Verordnung ist 28 Tage gültig.
- Termin bei uns: Mit der Verordnung kommen Sie in unsere Podologiepraxis in Berlin Marzahn. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Behandlungskosten + 10 € pro Verordnung – in der Regel rund 12–15 € pro Termin. Wer die Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) überschritten hat, ist von der Zuzahlung befreit.
→ Alle Details zu Kosten und Verordnung finden Sie auf unserer Krankenkasse & Kosten Seite.
Was wir in der Behandlung tun
Bei Rheumapatienten arbeiten wir besonders schonend und sorgfältig – weil die Haut oft empfindlicher ist und die Heilung mehr Zeit braucht. Eine typische Behandlung umfasst:
- Fachgerechtes Schneiden und Feilen der Nägel – auch bei verdickten oder deformierten Nägeln
- Schonende Entfernung von Hornhaut und Druckstellen
- Behandlung von Hühneraugen und Schrunden
- Inspektion und Kontrolle auf unauffällige Druckstellen oder beginnende Entzündungen
- Pflegende Abschlussbehandlung mit geeigneten Produkten für empfindliche Haut
- Beratung zur Eigenversorgung zu Hause
Gerade der letzte Punkt ist uns wichtig: Wir zeigen Ihnen, was Sie selbst tun können – und was Sie besser lassen sollten, um sich nicht versehentlich zu verletzen.
Wie oft ist Behandlung sinnvoll?
Das hängt vom individuellen Befund ab. Als Orientierung: alle 6–8 Wochen ist bei Rheumapatienten oft sinnvoll – sowohl um Problemen vorzubeugen als auch um regelmäßig zu kontrollieren, ob sich etwas verändert hat. Bei stabilerem Verlauf kann auch ein längeres Intervall ausreichen.
Bei einer Kassenverordnung sind in der Regel 6 Behandlungseinheiten pro Verordnung möglich – und die Behandlung kann bei weiter bestehender Notwendigkeit ohne Unterbrechung fortgeführt werden.
Was Sie zu Hause tun können
Zwischen den Terminen können diese Maßnahmen helfen:
- Täglich eincremen: Rückfettende Cremes halten die Kortison-geschädigte Haut geschmeidiger und beugen Rissen vor.
- Füße täglich anschauen: Wer Empfindungsstörungen hat, sollte seine Füße täglich sorgfältig auf Druckstellen, Rötungen oder Verletzungen kontrollieren – am besten mit einem Handspiegel.
- Bequeme, gut sitzende Schuhe: Schuhe mit ausreichend Platz, weichem Obermaterial und guter Dämpfung schützen vor Druckstellen. Bei Fehlstellungen können orthopädische Einlagen helfen – Ihr Rheumatologe kann dies verordnen.
- Keine Selbstexperimente: Bitte keine Hornhautraspeln, scharfe Geräte oder aggressive Produkte selbst anwenden – das Verletzungsrisiko ist bei Rheuma und eingeschränkter Sensibilität zu hoch.
Unsere Praxis in Berlin Marzahn – für Rheumapatienten
Wir behandeln in unserer Podologiepraxis regelmäßig Patienten mit rheumatischen Erkrankungen und wissen, wie wichtig eine schonende, geduldige Behandlung ist. Unsere Praxis in Berlin Marzahn ist barrierefrei zugänglich und wir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen.
Haben Sie Fragen, ob Sie für eine Kassenverordnung infrage kommen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über WhatsApp – wir helfen Ihnen weiter und klären gemeinsam, was möglich ist.
📞 030 / 40 744 198
📍 Myslowitzer Str. 49, 12621 Berlin (Marzahn)
→ Mehr zur podologischen Komplexbehandlung: Podologische Komplexbehandlung
