Zahlt meine Krankenkasse Podologie? Kosten & Verordnung einfach erklärt.

In unserer Podologiepraxis in Berlin Marzahn arbeiten wir mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen. Podologische Behandlungen sind bei medizinischer Notwendigkeit verordnungsfähig. Das bedeutet: Liegt eine gültige ärztliche Verordnung vor, werden die Kosten für die Behandlung in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Damit Sie sich um Formalitäten keine Sorgen machen müssen, unterstützen wir Sie bereits vor Ihrem ersten Termin. Ärztliche Verordnungen müssen bestimmte Angaben enthalten, damit sie von der Krankenkasse anerkannt werden. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass eine Verordnung abgelehnt oder neu ausgestellt werden muss.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen einen kostenlosen Verordnungs-Check an: Senden Sie uns Ihre Verordnung einfach per WhatsApp zu, und wir prüfen zeitnah, ob sie korrekt ausgestellt wurde und ob einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse nichts im Wege steht. So vermeiden wir unnötige Verzögerungen und Sie haben frühzeitig Planungssicherheit.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu Verordnungen, Kosten oder dem Ablauf der Behandlung jederzeit beratend zur Seite. Unser Ziel ist es, dass Sie sich von Anfang an gut informiert und gut betreut fühlen.

Habe ich Anspruch auf eine Verordnung?

Viele Patientinnen und Patienten in Berlin wissen gar nicht, dass ihre Krankenkasse die Kosten übernehmen kann – oder trauen sich nicht, den Arzt danach zu fragen. Dabei ist es einfacher als gedacht: Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder Facharzt direkt an. Er prüft, ob Ihre Erkrankung eine Verordnung rechtfertigt.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn eine dieser Erkrankungen vorliegt:

  • Diabetes mellitus mit Fußsyndrom – besonders häufig, da Diabetiker durch gestörtes Schmerzempfinden Fußprobleme oft zu spät bemerken
  • Nervenschäden (Polyneuropathie) – wenn die Füße tauben, kribbeln oder das Gefühl nachlässt
  • Schlechte Durchblutung in den Beinen – wenn Muskeln, Haut und Nägel nicht mehr ausreichend versorgt werden
  • Querschnittsyndrom – bei eingeschränkter Mobilität und fehlender Eigenpflege
  • Bestimmte rheumatische Erkrankungen – mit nachweisbaren Gefühlsstörungen an den Füßen (seit 2020 verordnungsfähig)

Ihr Hausarzt stellt das Rezept auf einem normalen Rezeptblock aus – Sie müssen keinen Antrag bei der Krankenkasse stellen, und eine Genehmigung ist nicht erforderlich.

Was zahlt die Krankenkasse – und was zahlen Sie?

Wenn Ihr Arzt eine Verordnung ausstellt, übernimmt Ihre Krankenkasse den Großteil der Behandlungskosten. Sie zahlen lediglich einen kleinen gesetzlichen Eigenanteil direkt bei uns – wir rechnen den Rest direkt mit Ihrer Kasse ab, ob AOK Berlin, Techniker Krankenkasse, Barmer oder eine andere gesetzliche Kasse.

WasKosten
Ihre Zuzahlung10 % der Behandlungskosten + 10 € pro Verordnung
Beispiel (Kassensatz 25 €)2,50 € Zuzahlung + 10 € Gebühr = ca. 12,50 € gesamt
Kinder & Jugendliche unter 18Keine Zuzahlung
Bei Zuzahlungsbefreiung0 € – Sie zahlen gar nichts

Wann entfällt die Zuzahlung ganz? Wenn Sie im laufenden Jahr bereits 2 % Ihres Bruttoeinkommens als Zuzahlungen geleistet haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Bei chronisch kranken Menschen liegt diese Grenze bei nur 1 %.

Privat versichert? Sie zahlen die Behandlung zunächst bei uns und reichen die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Ob und wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab – wir stellen die Rechnung so aus, dass Ihre Kasse sie problemlos akzeptiert.

Was Sie über Ihre Verordnung wissen sollten

Wie lange ist eine Verordnung gültig?
Ab Ausstellungsdatum haben Sie 28 Tage Zeit, Ihre erste Behandlung bei uns zu beginnen. Danach verliert sie ihre Gültigkeit. Bitte vereinbaren Sie deshalb zeitnah einen Termin, sobald Sie das Rezept erhalten haben.

Wie viele Behandlungen sind enthalten?
Eine Erstverordnung umfasst in der Regel bis zu 6 Behandlungen. Bei weiterhin bestehendem Bedarf stellt Ihr Arzt eine Folgeverordnung aus – ebenfalls mit bis zu 6 weiteren Terminen. Die Behandlungen finden typischerweise alle 4 bis 6 Wochen statt.

Was, wenn ich eine Pause einlegen muss?
Kein Problem. Wenn Sie wegen Urlaub oder Krankheit aussetzen müssen, bleibt Ihre Verordnung gültig – solange die Unterbrechung nicht länger als 12 Wochen dauert.

Keine Verordnung? Sie sind trotzdem herzlich willkommen.

Viele unserer Patientinnen und Patienten kommen ohne Rezept zu uns – sei es für Nagelpflege, Hornhautbehandlung, Nagelkorrektur oder weil sie einfach gut versorgte Füße möchten. Diese Behandlungen zahlen Sie als Privatleistung direkt bei uns in der Praxis in Berlin Marzahn. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu den Kosten.

Verordnung erhalten? Wir prüfen sie kostenlos für Sie.

Schicken Sie uns ein Foto Ihrer Verordnung per WhatsApp. Wir melden uns schnell zurück und sagen Ihnen, ob alles stimmt – bevor Sie extra zum Arzt fahren müssen. Dieser Service ist kostenlos und unverbindlich.

→ Jetzt Verordnung per WhatsApp senden